Info zu Schalldämpfern
Langwaffen
Im deutschem Waffenrecht zählen Schalldämpfer zu den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe, d.h. diese stehen den Schusswaffen gleich.
Seit dem 20. Feburar 2020 dürfen Jäger bundesweit ohne Voreintrag nach Vorlage ihres gültigen Jagdscheins einen Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition erwerben.
Nach dem Erwerb muss die Seriennummer des Schalldämpfers innerhalb von 14 Tagen bei der Waffenbehörde in die WBK eingetragen werden. Für den Gebrauch von Schalldämpfern im Ausland müssen die jeweilig geltenden Gesetze und Bestimmungen beachtet werden.
Die für die Jagd erworbenen Schalldämpfer werden als wesentliche Waffenteile wie Jagdlangwaffen behandelt und müssen mindestens im Langwaffenschrank aufbewahrt werden. Diese zählen bei der Höchstanzahl der zu verschließenden Jagdwaffen nicht mit dazu.
Kurzwaffen
Schalldämpfer für Kurzwaffen sind von der Neuregelung nicht betroffen. Hier gilt weiterhin, dass eine Erwerbserlaubnis vor dem Erwerb erforderlich ist. Das Bedürfnis hierfür muss gesondert nachgewiesen werden.